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AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des
Hotel Goldener Acker, Zum goldenen Acker 44, 51597 Morsbach

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Goldener Acker abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel (insbesondere Rezeptionsbereich) aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder - falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.

3. Reservierungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel Goldener Acker ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotel Goldener Acker bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel Goldener Acker ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsschluss seitens des Hotel Goldener Acker entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt. Alle Preise, soweit nicht anderes vereinbart ist, sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel Goldener Acker in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel Goldener Acker, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast in allen seinen Dependancen einzustellen; Voraussetzung ist, dass ein Hotel die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag € 250,00 oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das Hotel Goldener Acker berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Das Hotel Goldener Acker ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das Hotel Goldener Acker kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornogebühren

In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von dem Hotel Goldener Acker angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbes. für die Logis der Gäste, die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel Goldener Acker dem Gast berechnet: Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der bestellten/ reservierten Leistungen. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

8. Haftung

Für die Haftung des Hotel Goldener Acker gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Hotel Goldener Acker, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstige Bestimmungen

a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels Goldener Acker ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Mitgebrachte Mahlzeiten und Bestellungen durch den Lieferdienst dürfen auch im Hotelzimmer nicht verzehrt werden. Besucher sind willkommen in der Lobby, im Restaurant, der Bar und im Garten, jedoch nicht auf den Zimmern.

b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

c) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel Goldener Acker und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

d) Gerichtsstand ist Gummersbach. Die nachstehenden Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die im vorstehenden

Abschnitt I. enthaltenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

II. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen und Bankettveranstaltungen

1. Veranstalter

Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber des Hotel Goldener Acker gegenüber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person als Gesamtschuldner.

2. Bankettveranstaltungen, Seminare

Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Buffets etc. verstanden. Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden, Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc. verstanden.

3. Reservierungen

Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des Hotel Goldener Acker wirksam und garantiert. Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung.

4. Preisgarantie

Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für 4 Monate ab Wirksamkeit der Reservierung (siehe vorstehend Ziffer 3.). Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen; es gelten dann die am Tage der Veranstaltung gültigen Preise.

5. Teilnehmerzahl und Couvert-Garantie.

Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10% nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich; allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt das Hotel Goldener Acker keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; in diesem Fall geschieht die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl; im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen (s. vorstehend I. Ziffer 7) entsprechend.

6. Widerruf von Veranstaltungen

a) Hat das Hotel Goldener Acker begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik etc.) kann das Hotel Goldener Acker jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein; das Hotel Goldener Acker kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierungen gemäß vorstehend I. Ziffer 7. verfahren und auch Stornogebühren verlangen.

b) Bei politischen oder weltanschaulich-religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich-religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das Hotel berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren gemäß Abschnitt I. Ziffer 7. zu verlangen.

7. Stornierungen

Stornierungen seitens des Veranstalters oder des Hotels müssen immer schriftlich erfolgen.

Im Übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen unter vorstehend I. Ziffer 7. insbes. Stornogebühren entsprechend.

8. Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen

a) Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldungsnachweis.

b) Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel Goldener Acker getroffen werden; in diesen Fällen wird eine gesondert zu vereinbarende Servicegebühr und Korkgeld verrechnet.

9. GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel Goldener Acker wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldungsnachweis. Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenständen, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräten etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertgegenstände muss der Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigungen und Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind spätestens 24 Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen/Hotel zu entfernen. Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen eingebrachten oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten Sachen haftet das Hotel Goldener Acker nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die §§ 701-703 BGB entsprechend.

11. Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen

a) Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung; eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung des Hotels.

b) Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar, zusätzlich bestellte Speisen und Getränke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen.

Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.

12. Im Übrigen gelten die in Abschnitt 1. festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

III. Besondere Geschäftsbedingungen für Gruppen

1. Preise

Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten des Hotel Goldener Acker maßgeblich.

2. Reservierungen

a) Grundsätzlich gilt vorstehend II. Ziffer 3. für Reservierungen und Bestätigungen entsprechend.

b) Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung 10 Tage vor der Ankunft der Gruppe bei dem Hotel Goldener Acker eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.

3. Zusätzliche Leistungen

Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Bar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter gesamtschuldnerisch.

4. Im Übrigen gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abschnitt I. entsprechend, und zwar insbesondere auch bezüglich der Stornierungen/ Stornogebühren.

Morsbach, Oktober 2020